Die Forderung, Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, gehört zu den politischen Dauerbrennern. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Lösung klingt, löst jedoch keines der strukturellen Probleme der Rentenversicherung, sondern verursacht erhebliche neue Kosten.

Mehr Beiträge lösen das Grundproblem nicht

Die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten würde der Rentenversicherung nicht einfach dauerhaft mehr Geld verschaffen. Denn aus zusätzlichen Beiträgen entstehen später auch zusätzliche Rentenansprüche.

Das eigentliche Problem der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bestehen. Immer weniger Erwerbstätige müssen die Ansprüche einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren. An dieser demografischen Entwicklung ändert die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten nichts.

Milliardenbelastung für Bund, Länder und Kommunen

Bislang zahlen öffentliche Arbeitgeber für Beamtinnen und Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Würden sie einbezogen, müssten diese Arbeitgeberanteile künftig zusätzlich aufgebracht werden.

Gleichzeitig verschwinden die bestehenden Pensionsverpflichtungen nicht. Der Staat müsste über Jahrzehnte hinweg sowohl Pensionen finanzieren als auch Rentenbeiträge zahlen. Je nach Modell werden die zusätzlichen Belastungen auf Milliardenbeträge geschätzt – bis hin zu rund 20 Milliarden Euro jährlich (IW).

Besonders problematisch wäre das für die Kommunen. Städte und Gemeinden stehen finanziell ohnehin massiv unter Druck. Neue Arbeitgeberanteile, höhere Besoldungsausgaben und gleichzeitig weiterlaufende Pensionslasten würden die kommunalen Haushalte zusätzlich belasten.

Versorgung und Besoldung gehören zusammen

Hinzu kommt eine verfassungsrechtliche Dimension, die in der politischen Debatte oft ausgeblendet wird. Das Bundesverfassungsgericht betrachtet Besoldung und Versorgung als Teil einer einheitlichen lebenslangen Alimentation. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten wurde deshalb immer auch mit Blick auf die spätere Versorgung ausgestaltet.

Wer in die bestehende Beamtenversorgung eingreift, muss deshalb auch die Besoldung in den Blick nehmen. Eine Rentenversicherungspflicht könnte nicht einfach durch Abzüge von der bestehenden Besoldung finanziert werden. Das käme einer Besoldungskürzung gleich. Entsprechende Anpassungen würden zusätzliche Kosten verursachen.

Bereits geleistete Vorsorge darf nicht vergessen werden

Über Jahre hinweg wurden Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte abgesenkt, um Rücklagen für spätere Versorgungslasten aufzubauen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben damit bereits ihren Beitrag zur Vorsorge geleistet. Es war Aufgabe der öffentlichen Hand, die dadurch frei werdenden Mittel entsprechend für künftige Pensionsverpflichtungen zu nutzen.

Hinzu kommt, dass Beamtinnen und Beamte die gesetzliche Rentenversicherung bereits heute über ihre Steuerzahlungen mitfinanzieren. Dazu gehört auch der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Statt neue Personengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, wäre es sinnvoller, versicherungsfremde Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung herauszulösen und aus Steuermitteln zu finanzieren. Das wäre ein echter Reformansatz.

Keine seriöse Reform, sondern populistische Symbolpolitik

Auffällig ist, dass bei den aktuellen Vorstößen kaum über die verfassungsrechtlichen Hürden, die notwendigen Besoldungsanpassungen und die finanziellen Folgen für Bund, Länder und Kommunen gesprochen wird.

Die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten schafft kein neues Geld, beseitigt keine demografischen Probleme und macht das System nicht zukunftsfest. Sie würde vor allem zusätzliche Kosten verursachen und die öffentlichen Haushalte belasten.

Wer die Alterssicherung langfristig sichern will, braucht echte Reformen. Die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung gehört aus Sicht der komba gewerkschaft nicht dazu.

 

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