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Wasserfarben auf Bild. © Nicole Nießen

Statt des dringend benötigen Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung, hat das Bundesfamilienministerium den Referentenentwurf des dritten Aufgusses des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (ehemals „Gute-Kita-Gesetz“) in die Verbändeanhörung gegeben. Die komba gewerkschaft nimmt dazu Stellung.

Neu ist, dass die Länder mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Maßnahmenkatalog des Gesetzes auswählen müssen.

Die größte Kritik der komba gewerkschaft bleibt: Entgegen den wissenschaftlichen Empfehlungen und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2021 soll auf bundesweite Qualitätsstandards verzichtet werden. Die offizielle Begründung lautet Fachkräftemangel. Die komba weist darauf hin, dass dieses Problem
bereits seit 2021 bekannt war.

Standards wie ein bundesweiter Fachkraft-Kind-Schlüssel, der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, hätten die Arbeitsbedingungen des Bestandspersonals perspektivisch verbessert und das Berufsfeld attraktiver gemacht.

Die komba fordert: Der Bund muss den Begriff „Fachkraft“ klar definieren. Nicht alle Maßnahmen, die zu mehr Personal in den Kitas führen, sind sinnvoll und der Qualität der Kindertagesbetreuung zuträglich.

Die „Stellungnahme der komba gewerkschaft zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ als pdf-Download.

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